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Verbandswesen
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Verbandswesen, was bedeutet das eigentlich: Welche Auswirkungen hat das jetzt für die Hundehaltung und Zucht? Unser Gesetzgeber hat eine neue Hundetierschutzverordnung erlassen, die am 01.04.2022 in Kraft trat. Soweit-so gut! Hier soll u.a. gegen die Qualzucht vorgegangen werden. Sehr gut! Hier ist der § 10 dieser Verordnung: Dumm ist nur, daß vor allem diejenigen Züchter und Halter von Qualzuchthunden damit überhaupt nicht erreicht werden! Z.B. werden nur 18% aller in Deutschland gehaltenen Hunde im VDH gezüchtet. Möpse gelten z. B. als Qualzucht ( meist zurecht! ) und da hat im VDH schon seit Jahren ein Umdenken stattgefunden, so daß die Schädel wieder länger gezüchtet werden, um ein vernünftiges Atmen zu gewährleisten. Leider geht so eine Rückzucht nicht immer schnell von statten. Auch müssen sich die Zuchthunde einer Leistungsprüfung unterziehen, bei denen zumeist die Vorführenden an ihre Leistungsgrenze kommen. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluß, daß 82 % aller Hunde, die in Deutschland registriert sind, NICHT aus qualifizierter Zucht kommen! Natürlich werden auch Hunde mit FCI-Papieren eingeführt aus qualifizierter Zucht, klar, doch wie viele sind das letztendlich, und viele davon kommen zu VDH-Züchtern. Der Rest kommt aus unqualifizierter "Zucht", und eben diese erreicht man mit solchen Maßnahmen NICHT! Doch die Auslegungen des neuen Gesetzes bei einzelnen Veterinäramtstierärzten hat erste Auswirkungen auf die ersten CACIB-Ausstellungen genommen! CACIB-Ausstellungen sind internationale Ausstellungen, und es dürfen NUR Hunde mit FCI/VDH und dem VDH angeschlossene Verbände, wie z.B. dem DWZRV, gemeldet werden. Diese alle unterliegen strengen Zuchtkontrollen, die ich hier nicht im einzelnen aufzählen möchte. Zumindest führte es jetzt dazu, daß auszustellende Hunde auf CACIB-Veranstaltungen sich einer z. T. sehr teuren zusätzlichen tierärztlichen Untersuchung unterziehen müssen, die jedes Jahr wiederholt werden sollen. Einige Veterinärämter verlangten das sogar für unsere Club-internen CAC-Ausstellungen! Und so werden eigentlich nur diejenigen getroffen - und bestraft - , die sich an die tierschutzrelevanten Regeln halten! Wenn man wirklich effektiv Qualzuchten unterbinden wolle, dann wäre mein persönlicher Vorschlag, bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde/Stadt eine entsprechende tierärztliche Untersuchung auf Qualzucht vorzuweisen, dann trifft es alle gleich, speziell, wenn es sich um Tiere handelt, bei denen oft Qualzucht anzunehmen ist. Natürlich MUß es dann auch Konsequenzen nach sich ziehen, Strafe und Konfiszierung des Hundes. Und auch regelmäßige Kontrollen seitens der Veterinärämter sollten sporadisch durchgeführt werden, da wird sicherlich einigen Hunde ein Leidensweg erspart. Was man in diesem Zusammenhang auch wissen sollte: |